Titelschutz für Autoren von Sach- und Fachbüchern

Ist Markenschutz gleich Titelschutz?
Nein, sie unterscheiden sich!

Du willst ein eigenes Buch veröffentlichen oder hast sogar schon ein Buch veröffentlicht und willst dich über rechtliche Fragen bezüglich des Titelschutzes informieren? Häufig kommt es nämlich bei eigenen Veröffentlichungen zu bösen Überraschungen. Wenn du zu denjenigen gehörst, die solche Belange lieber outsourcen, kann dir ein entsprechender Dienstleister oder eine professionelle Buchmarketing-Agentur unter die Arme greifen. Dennoch kann es nicht schaden, sich mit den wichtigsten rechtlichen Grundlagen kurz befasst zu haben. Dieser Artikel gibt eine Übersicht zum Titelschutz und den häufigsten Rechtsfragen der Autorenwelt.

Gerade bei rechtlichen Fragen steht man oft einsam und verlassen vor der Vielzahl an Paragrafen. Welche Informationen beim Thema „Titelschutz“ für dich wirklich wichtig sind und ob es bei der Buchveröffentlichung weitere rechtliche Details zu beachten gibt, beantworten wir dir in unserem Artikel:

Was ist der Titelschutz für Buchtitel

Der Titelschutz für Buchtitel ist ein Schutzrecht, ähnlich des generellen Urheberrechts für künstlerische Werke. Demnach profitieren nicht nur Bücher von Schutzrechten, sondern auch Buchtitel. Allerdings besteht nicht automatisch bei jedem gewählten Buchtitel ein Urheberrecht. Es kommt auf die Gestaltungshöhe an, um als persönliche geistige Schöpfung (§ 2 Urhebergesetz) eingestuft zu werden. Das heißt, dass der Titel sich von bestehenden Buchtiteln abgrenzen muss. Wird ein Titel gewählt, der einem vorhandenen Titel ähnelt, kann der Titelschutz nicht beantragt werden und somit nicht greifen.

Wenn sich der Buchtitel jedoch eindeutig unterscheidet, kann der Titelschutz für Buchtitel beantragt werden. Danach darf dein gewählter Titel nicht mehr von anderen benutzt und kopiert werden. Da die meisten Buchtitel zu kurz sind, ist es meistens schwierig eine benötigte Schöpfungshöhe zu erreichen. Heißt dein Buch beispielsweise „Yoga für Schwangere“, ist die Abgrenzung zu anderen Werken schwierig. Eigenkreationen, wie das bekanntere „Darm mit Charme“, besitzen allerdings, trotz ihrer Kürze, einen Titelschutz – da diese drei Worte in dieser Konstellation noch nie vorkamen.

Ein Werktitel kann noch auf andere Arten geschützt werden. Es gibt das Wettbewerbsrecht, das allgemeine Zivilrecht (§ 12 BGB) und das Markenrecht. Wenn das Urheberrecht nicht greift, dann kann der Markenschutz als zusätzliche Versicherung beim Ideenklau dienen. Seine Grundlage hat der Titelschutz in den §§ 5 und 15 im Markengesetz (MarkenG).

Titelschutz für Buchtitel – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Anmeldung beim Titelschutz genügt bereits ein geringer Unterschied zu bestehenden Buchtiteln. Was allerdings beachtet werden muss, sind die Einträge in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Denn auch wenn ihr Titel eine Abgrenzung zu allen anderen Werketiteln aufweist, kann es trotzdem sein, dass eine Marke mit diesem Namen existiert. Deswegen solltest du dich unbedingt vergewissern, dass der Titel nicht in den Datenbanken des DPMA auftaucht, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Durchsuche mit einer Ähnlichkeits- und Identitätsrecherche die Datenbanken der eingetragenen Marken. Darüber hinaus solltest du die branchenspezifischen Verzeichnisse für eingetragene Werktitel durchforsten. Sollten keine ähnlichen Titel und Marken zu finden sein, bist du auf der sicheren Seite. Sollte dein Buchtitel nahe an dem Namen einer Marke dran sein, füge einfach noch eine Zusatzbezeichnung hinzu. Dann greift auch der Titelschutz für Buchtitel. Buchtitel kannst du im Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) suchen. Dort lassen sich sämtliche Titelschutzanzeigen ausfindig machen.

Titelschutz beantragen

Zunächst solltest du – wie oben beschrieben – sicherstellen, dass dein Titel garantiert eigenständig ist und sich nicht in den Datenbanken des Patentamtes befindet. Wenn du grünes Licht hast, also dein Titel frei ist, kannst du deinen Titel anmelden. Hierfür steht ein Anmeldeformular beim Boersenblatt bereit, welches du ganz einfach nach dem Ausfüllen absendest.

Viele Buchautoren melden ihre Titelschutzanzeige im Börsenblatt des Börsenvereins an. Für die Vertreter anderer Branchen sind die Werktitel beispielsweise im Titelschutz-Magazin, beim Titelschutz Anzeiger oder beim Rundy Titelschutz Journal anzumelden. Jedes Portal verlangt unterschiedliche Gebühren für die Eintragung des Titelschutzes.

Ist der Titelschutz angemeldet und registriert, kannst du als Titelinhaber anderen Menschen untersagen, einen ähnlichen oder identischen Titel zu verwenden, falls eine Verwechslungsgefahr des Titels für deine Zielgruppe besteht. Damit ein Verbietungsanspruch in Kraft treten kann, müssen konkurrierende Veröffentlichungen relevanter Branchen und Zielgruppen betrachtet werden.

Es besteht beispielsweise kein Verbietungsanspruch, wenn dein Buchtitel mit dem Namen einer nicht themenrelevanten Radiosendung konkurriert. Zudem wird zwischen Werken, die regelmäßig erscheinen und denjenigen, die einmalig oder unregelmäßig erscheinen, unterschieden. Bei letzterem muss die Ähnlichkeit umso deutlicher sein, damit eine Verwechslung auszuschließen ist.

Gibt es eine Dauer des Titelschutzes für Buchtitel?

Jein! Es besteht keine Begrenzung des Titelschutzes an sich, wenn er einmal beantragt ist. Jedoch erlischt der Titelschutz, wenn das eigene Werk länger als 5 Jahre vergriffen ist. Soll heißen, wenn das eigene Buch über 5 Jahre nicht mehr hergestellt wird und somit auch nicht verfügbar ist. Dann wird der Eintrag gelöscht. Bei regelmäßigen Veröffentlichungen verfällt der Titelschutz sogar schon nach 2 Jahren.

Allerdings ist es keine starre Gesetzgebung. Es kann unter Umständen auch früher oder später zur Aufhebung des Schutzes kommen. Sollte dein Titel schon weit vor der Erscheinung feststehen, kannst du den Buchtitel auch bis zu 6 Monate im Voraus anmelden. Sollte allerdings nach diesen 6 Monaten kein Titel für die Beantragung erscheinen, wird er wieder zur Verwendung freigegeben.

Wichtig: Es ist nicht unbedingt notwendig einen Titelschutz zu beantragen, damit dein Buchtitel geschützt ist. Wenn dein Buch veröffentlicht wird, besteht durch die Benutzungsaufnahme der Titelschutz, auch ohne separate Anmeldung, ganz von allein. Die Titelschutzanzeige macht vor allem dann Sinn, wenn du deinen Titel vor dem Erscheinungstermin bereits schützen lassen willst.

Markenschutz oder die Titelschutzanzeige – wann beantrage ich was?

Es kann durchaus ein Vorteil sein, den Buchtitel auch als Marke einzutragen. Denn als Marke genießt du umfassendere Markenrechte, die deinen Titel vor Nachahmern und Ideenräubern schützt. Die Schutzrechte des Titelschutzes sind in vielen Fällen ausreichend. Wenn du jedoch glaubst, dass diese Schutzrechte nicht umfangreich genug sind, solltest du über die Markeneintragung nachdenken. Allerdings ist die Eintragung einer Marke an höhere Anforderungen geknüpft.

Mit dem Markenschutz genießt du das positive Benutzungsrecht. Zusätzlich hast du das Recht, gegen unbefugte Nutzung rechtlich vorzugehen – sprich: eine Unterlassungsklage zu erheben. Dafür muss der Buchtitel allerdings klar von allen anderen eingetragenen Marken abzugrenzen sein – und das in Schrift, Aussprache und Bedeutung. Hierfür darf die eingetragene Marke keine missverständlichen Herkunftshinweise enthalten und keine sogenannten Freihaltebedürfnisse verletzen.

Wenn die Marke als Wort bzw. als Kombination aus Wort und Bild eingetragen ist, bietet das Markengesetz dir einen umfassenden Schutz vor der Konkurrenz. Im Vorhinein sollte eine gründliche Prüfung des Markentitels durchgeführt werden. Alle zehn Jahre muss der Eintrag verlängert werden. Anfangs ist ein Betrag in Höhe von 300 Euro zu zahlen. Bei einer Verlängerung entstehen jedes Mal weitere Kosten. Der Markeneintrag ist teurer als der Titelschutz für Buchtitel.

Der Titelschutz für Buchtitel empfiehlt sich vor allem für Autoren, die ihr Buch selber veröffentlichen wollen. Eine Titelschutzanzeige beginnt im Gegensatz zur Markeneintragung schon ab 40 Euro. Wenn du eine einfache Anzeige wählst in einem branchentypischen Medium, dann ist dein Titel vor Erscheinen ausreichend gesichert – auch schon vor dem Erscheinungsdatum. Aber nur bei Einhaltung der angegeben Fristen. Das Urheberrecht gilt erst ab der Erscheinung des Titels, während der Werktitel schon bei der Anmeldung der Titelschutzanzeige geschützt ist.

Wie wird ein Verstoß gegen den Titelschutz für Buchtitel bestraft?

Der Inhaber des Buchtitels kann bei Verletzung des Titelschutzes Ansprüche geltend machen. Durch das Markengesetz in § 15 besteht der Anspruch auf Unterlassung sowie eine Schadenersatzforderung. Durch eine Abmahnung an den Verstoßenden werden die Ansprüche durchgesetzt. Dadurch soll zunächst die Möglichkeit auf einen zivilrechtlichen Prozess vermieden werden. Diese Abmahnungen finden in der Regel ihre Wirkung. Es kommt in den seltensten Fällen zum Prozess wegen eines Titelschutzes für Buchtitel.

Prozesse zum Titelschutz sind mit einem erheblichen Prozessrisiko verbunden. Der Ausgang eines solchen Prozesses ist meistens nicht abschätzbar, da die Urteile stark von Wertungsfragen abhängen. Deswegen wird eine einvernehmliche Einigung verfolgt. Es kann durchaus vorkommen, dass die Werktitel dauerhaft koexistieren, da beide Seiten auf ihre Titel verharren. Zudem kann der Verstoßende dazu aufgefordert werden, die bereits produzierte Auflage zu entschädigen und beim Nachdruck die Änderung des Werktitels vorzunehmen. Alles eine Frage der Verhandlungen.

Titelschutz für Autoren von Sach- und Fachbüchern

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